Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26.05.2020
§ 1 Geltungsvereinbarung & Allgemeines
(1) Allen vertraglichen Beziehungen, Lieferungen und Leistungen die Katharina Engl User Experience Design – Lappenbergsallee 24 – 20257 Hamburg (nachfolgend „Katharina Engl “), insbesondere der Erstellung von User Experience Konzepten, Produktkonzepten, User Interface Designs, Designsystemen, Grafiken usw., der Website-Erstellung und -Pflege sowie sonstiger Leistungen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zugrunde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Katharina Engl mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die von Katharina Engl angebotenen Leistungen oder Lieferungen im Einzelnen schließt. (Katharina Engl und Kunde nachfolgend einzeln jeweils der „Vertragspartner“ und gemeinsam die „Vertragspartner“).
(2) Diese AGB gelten auch für alle im Rahmen eines Laufzeitvertrages erfolgenden zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Laufzeitvertrages mitgeteilten Fassung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Katharina Engl ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn Katharina Engl ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweist. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme von Katharina Engl auf ein Schreiben, welches die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter, kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
(4) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen von Katharina Engl angebotenen Verträgen oder Angeboten. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.
(5) Sofern in diesen AGB Schriftform verlangt wird, gilt grundsätzlich § 126 BGB. Zur Wahrung des Formerfordernisses genügt – wenn nicht einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich etwas anderes vorsehen – die telekommunikative Übermittlung einer Kopie der jeweiligen Urkunde, insbesondere per Telefax oder als PDF-Kopie per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung/en übermittelt wird.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot & Vertragsabschluss
(1) Die auf der Website von Katharina Engl (https://www.katharinaengl.de) oder in anderen Werbemedien bzw. auf anderen Plattformen angezeigten, beworbenen und angebotenen Leistungen von Katharina Engl stellen keine verbindlichen Angebote dar. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Unterlagen, Demo-Zugänge, sonstige Produktbeschreibungen, oder Beispiele von Leistungen von Katharina Engl überlassen werden, sofern die Übersendung nicht Bestandteil eines individuell an den Kunden andressierten Angebots ist.
(2) Individuelle Angebote von Katharina Engl haben eine Geltungsdauer und Annahmefrist von einem Monat ab Zugang des Angebots beim Kunden, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Bestellungen bzw. Aufträge des Kunden kann Katharina Engl innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.
(3) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Katharina Engl und dem Kunden ist der abgeschlossene Vertrag über die Erbringung einer Leistung durch Katharina Engl einschließlich dieser AGB maßgeblich. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nebenabreden und Ergänzungen zu dem abgeschlossenen Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht in diesen AGB Abweichendes geregelt wird. § 1 Abs. 5 dieser AGB bleibt unberührt.
(4) Abweichend von vorstehendem Absatz 4 Satz 1 genügt für den Vertragsschluss, auch wenn ein nicht eigenhändig unterschriebenes individuelles Angebot von Katharina Engl vom Kunden unterschrieben zurückgesandt wird, wobei auch hierbei die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder als PDF-Kopie per E-Mail ausreicht, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. § 1 Abs. 5 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen & Fälligkeit
(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand in Abrechnung auf Stundenbasis. Hierbei wird in Zeiteinheiten von je angefangener Viertelstunde (je 15min, mithin je 0,25 Stunden) abgerechnet. Der jeweilige Stundensatz richtet sich nach dem Vertrag oder der Preisliste von Katharina Engl, die jeweils am 01. Januar angepasst wird.
(2) Vereinbarte Preise gelten für den im unterzeichneten Vertrag, sonst im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Katharina Engl, aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferungsumfang. Nachträglich beauftragte Änderungswünsche und Zusatzleistungen (einschließlich Mehr- oder Sonderleistungen) können gesondert berechnet werden.
(3) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige im Interesse des Kunden getätigte Auslagen (z.B. Anmeldegebühren, Stock-Materialien, Kosten für Plug-ins, Erweiterungen oder sonstige kostenpflichtige Dienste) werden gesondert erstattet. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis beruht der für die Erbringung der Leistung im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand auf Schätzwerten; maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.
(4) Bei Laufzeitverträgen werden die Leistungen von Katharina Engl, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, monatlich jeweils zum Monatsanfang des Folgemonats in Rechnung gestellt. Bei Einzelaufträgen, Änderungswünschen und Zusatzleistungen wird die Leistung von Katharina Engl grundsätzlich nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Katharina Engl ist jedoch berechtigt, Leistungen nur gegen eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; dies gilt insbesondere bei Aufträgen von größerem Umfang und Arbeitsaufwand, wenn der Kunde in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn Katharina Engl nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind.
(5) Der Kunde erhält eine konkrete Aufstellung über die Leistungen. Der Aufwand wird in einem Zeiterfassungstool dokumentiert und dem Kunden zur Übersicht mit der Rechnung übermittelt. Die Fälligkeit wird auf der Rechnung bestimmt. Sollte keine Fälligkeitsbestimmung getroffen werden, fällt die Fälligkeit auf den letzten Werktag des Kalendermonats in dem die Rechnung eingegangen ist.
(6) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs sowie der gesetzlichen Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt. Ferner ist Katharina Engl berechtigt, die von ihr durchgeführten Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Ein mehr als dreimaliges Überschreiten der Zahlungsfrist stellt einen wichtigen Grund im Sinne der §§ 314, 626 BGB dar und berechtigt Katharina Engl zur fristlosen Kündigung des Laufzeitvertrages, wenn auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände Katharina Engl ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits entstandene Forderungen bleiben im Falle der Vertragsbeendigung weiterhin zur Zahlung fällig. Das Recht Katharina Engls, von einem Einzelauftrag zurückzutreten, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Abnahme, Änderungswünsche & Änderungsvorbehalt
(1) Katharina Engl behält sich das Recht vor, Besprechungstermin und Ort aus organisatorischen Gründen zu verändern oder in Ausnahmefällen, gänzlich auf Onlinetermine und Onlineleistungen zu verweisen oder auszuweichen.
(2) Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme mit Übergabe und Kenntnisnahme des Kunden. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, Änderungswünsche oder Ablehnung bis zu zwei Mal zu äußern. Bei später vorgebrachten Änderungswünschen oder Ablehnung gilt das Werk als abgenommen. Dasselbe gilt für mehr als zwei geäußerte Änderungswünsche und Ablehnungen. Das Dritte abgelieferte Werk gilt als abgenommen, sofern keine krassen Abweichungen von den ursprünglich angelieferten Werken vorzufinden sind. Weitere Änderungswünsche können vereinbart und abgerechnet werden.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der unterzeichnete Vertrag, sonst das Angebot oder die Auftragsbestätigung von Katharina Engl. Änderungswünsche in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Leistung von Katharina Engl und Zusatzleistungen, die über das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, können auch per E-Mail angefragt und übermittelt werden.
(4) Katharina Engl kann Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen verweigern, wenn die Erbringung dieser Leistungen mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen kann Katharina Engl innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen oder ablehnen. Bei Anfragen per E-Mail wird die Annahme oder Ablehnung der Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen durch Katharina Engl ebenfalls per E-Mail erklärt.
(5) Für die Erfüllung der Änderungswünsche bzw. Erbringung der Zusatzleistungen fällt eine zusätzliche Vergütung auf Stundenbasis an, sofern nicht zwischen den Vertragspartnern ein Fixpreis für die Änderungen bzw. Zusatzleistungen vereinbart wird. War für die ursprüngliche Leistung von Katharina Engl ein Fixpreis vereinbart worden, so informiert Katharina Engl den Kunden vorab über den angesetzten Stundensatz und die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten. Sofern für die ursprüngliche Leistung von Katharina Engl bereits ein Stundensatz vereinbart war, gilt dieser Stundensatz auch für die Änderungen und Zusatzleistungen. In diesem Fall wird der Kunde nur auf Anfrage über die voraussichtliche Dauer informiert.
(6) Der bei einer Abrechnung auf Stundenbasis für die Erbringung der Änderungswünsche oder Zusatzleistungen im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand beruht auf Schätzwerten. Maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.
§ 5 Leistungserbringung, Termine & Verzögerungen
(1) Katharina Engl kann im Rahmen des vertraglich Vereinbarten frei über Inhalt, Art und Weise, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmen. Katharina Engl kann auch freie Mitarbeiter und andere Subunternehmer bei der Leistungserbringung einsetzen.
(2) Die im Vertrag – sonst die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Katharina Engl – genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung durch Katharina Engl erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen und sonstige seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, hat Katharina Engl nicht zu vertreten und berechtigt diesen, das Erbringen der betroffenen Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben oder auf Onlinekurse und Onlineleistungen zu verweisen. Katharina Engl wird dem Kunden Leistungsverzögerungen oder Leistungsänderungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängern vom Kunden zu vertretende Verzögerungen zu Beginn oder während der Laufzeit eines Vertrages die Mindestvertragslaufzeit um den Verzögerungszeitraum.
(4) Leistungen können nur nach erfolgreicher Bezahlung in Anspruch genommen werden.
§ 6 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Katharina Engl behält sich das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen, von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfsmitteln, vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Katharina Engl weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Katharina Engl diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
(2) Die von Katharina Engl erbrachten Leistungen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, etwaige Patentrechte, Markenrechte und sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte stehen ausschließlich Katharina Engl zu.
(3) Sofern nach Vertragstyp oder individueller Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, erhält der Kunde den für ihn von Katharina Engl erstellten Leistungen das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die erstellten Produkte nach Maßgabe des Vertragszwecks zu nutzen. Das Nutzungsrecht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Der Kunde ist nur berechtigt, die von Katharina Engl erbrachten Leistungen selbst im eigenen Betrieb und für eigene Zwecke zu nutzen und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Katharina Engl nicht an Dritte weitergeben oder weiterverkaufen; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Leistungen, die ihrem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte bestimmt sind (z.B. Newsletter). Verstößt der Kunde hiergegen oder kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten gemäß § 3 dieser AGB auch nach angemessener Fristsetzung nicht nach, erlischt das Nutzungsrecht bzw. ruht für die Zeit der Vertragsverletzung und Katharina Engl ist berechtigt, die Nutzung ihrer immaterialgüterrechtlich geschützten Werke zu untersagen.
(4) Der Kunde steht dafür ein, dass er über alle Rechte zur Veränderung und Veröffentlichung an Texten, Schriftarten, Bildern und allen anderen urheberechtlich geschützten Materialien verfügt, die er Katharina Engl zur Nutzung für seine Werbung zur Verfügung stellt. Er steht ferner dafür ein, dass er über das Recht verfügt, die Nutzungsrechte dieses Materials an Katharina Engl zu übertragen.
(5) Unterliegt der Kunde besonderen Kennzeichnungspflichten bei der Verwendung urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschützten Materials (z.B. lizenzrechtliche Auflagen bei sogenannten Stock-Bildern), muss er Katharina Engl ausdrücklich davon in Kenntnis setzen und entsprechende Handlungsanweisungen erteilen.
(6) Erhält Katharina Engl keine weiteren Informationen zum übermittelten Material, kann Katharina Engl davon ausgehen, dieses Material frei für den Kunden verwenden zu können. Das schließt ein, Texte inhaltlich zu verändern, zu ergänzen oder zu kürzen, Bilder und anderes urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschütztes Material zuzuschneiden, zu ergänzen, zu verfremden oder im Sinne des Kunden zu verändern und in seinem Namen ohne Angabe von Quellen zu veröffentlichen.
§ 7 Gewährleistung, Haftung, Verjährung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Kunden und die Haftung von Katharina Engl bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Katharina Engl haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haftet Katharina Engl – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Katharina Engl nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Erfüllungsgehilfen).
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit Katharina Engl einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.
(4) Katharina Engl ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Katharina Engl nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen.
(5) Katharina Engl übernimmt ausdrücklich keine Gewähr bzw. Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Kunden erbrachten Leistungen.
(6) Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten einer erstellten oder veränderten Leistung von Katharina Engl für den Kunden wie z.B. einer Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, Katharina von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen oder entstanden sind. Dies erfasst insbesondere:
a. die vorübergehende Nichterreichbarkeit der Website bzw. bestimmter Unterseiten
b. Funktionen, die durch einen Programm- bzw. Softwarefehler („Bug“) nicht nutzbar sind
c. die Störung an eine Anbindung an einen externen Service-Provider (Kontaktformulare & Terminbuchung)
(7) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, damit eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(2) Dazu gehören alle neu in die Internetpräsenz einzubindenden Inhalte sowie insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrags von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von Katharina Engl zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
(3) Katharina Engl wird und darf sämtliche genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen.
(4) Beim Auftreten von Programm- bzw. Softwarefehlern („Bugs“) ist der Kunde verpflichtet Katharina Engl unverzüglich darüber zu informieren.
(5) Der Kunde testet unverzüglich nach Übergabe oder Ablieferung alle Lieferungen, Arbeitsergebnisse, Entwicklungen und Anpassungen gründlich auf Mangelfreiheit sowie auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation des Vertragszweckes, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt oder diese fortsetzt.
(6) Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme, der von Katharina Engl angebotenen Leistung in Verzug, so ist Katharina Engl nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist für die Mitwirkung oder Leistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn Katharina Engl von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 9 Datenschutz, Passwortsicherheit & Verfügbarkeit
(1) Katharina Engl ist berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Katharina Engl Datenschutzbestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
(2) Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies (beispielsweise bei der Anmeldung von Domains o.ä.) Gegenstand des Vertrages oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Offenlegung nach gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung zu erfolgen hat.
(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet Passwörter, personenbezogene Daten und andere hochsensible Informationen nur sicher zu übertragen.
(4) Die gesetzlichen Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.
(5) Wegen vorrübergehender kurzzeitiger Unerreichbarkeit der Onlinedienste, insbesondere im Rahmen von Laufzeitverträgen, stehen dem Kunden keine Ansprüche zu.
§ 10 Gerichtsstand, Rechtswahl und Mediation
(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen Katharina Engl und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Katharina Engl und dem Kunden (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz die Gerichte in Hamburg ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses), die sie nicht untereinander bereinigen können, einen sachkundigen Mediator anzurufen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
§ 11 Abschließende Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen sämtlicher Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es bestünde ein anderes gesetzliches Formerfordernis. Dies gilt auch für Änderungen dieses Absatzes.
(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftig in ihnen aufgenommenen Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der AGB nicht berührt werden.
(3) Das gleiche gilt, soweit Verträge zwischen den Vertragspartnern eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
(4) Die salvatorische Klausel in Abs. 2 dieser AGB soll nicht als Beweislastumkehr verstanden werden, sondern also die Abbedingung des § 139 BGB.